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SeelsorgeBereichsRat Coburg Stadt und Land 2022
Ausgabe von Materialien zur Wahl

Wahl-Mappe

  • Enthält alle benötigten Formulare zur Wahl
  • Enthält auch eine „Anleitung zur Durchführung der Wahl“ (blaues A4-Flatblatt) – Laufzettel zur Wahl
  • Es gibt auch eine digitale Version einiger Formulare: kirchenverwaltungswahl-bayern.de [KW2024]

    Es dürfte für die Praxis bei den meisten Formularen aber einfacher sein, die vorliegenden Papier-Vordrucke auszufüllen.

Wahlordnung 2024 [neue Fassung!]

[Download Wahlordnung]
Hinweise zur Kirchenverwaltungswahl aus dem Amtsblatt

[Download Hinweise Amtsblatt]

Manche Angaben sind durch die neue Wahlordnung überholt!
Im Zweifel gilt stets die Wahlordnung!

Kirchenstiftungsordnung 2024 [neue Fassung!]

Die gedruckte Fassung wird in den neugewählten Kirchenverwaltungen verteilt werden. Wer schon mal einen Blick hineinwerfen will, kann dies gerne mittels Download-Link tun.

[Download KiStiftO]

[Download Synopse alte/neue KiStiftO]
Konstituierung Wahlausschuss
Gruppenarbeit

Wahl von

  • Vorsitzende(r)
  • Stellvertretung
  • Schriftführer(in)

Die Zusammensetzung des Wahlvorstandes und die gewählten Ämter sind

  • auf dem dafür vorgesehenen Formular festzuhalten und
  • zu veröffentlichen (sinnvollerweise mit einer Kopie des genannten Formulars).
Formular „Bekanntmachung über die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder für die Wahlperiode 2025-2030“

Kurze Vorstellung des Formulars

  • Zeit und Ort für die Öffnung des Wahllokals muss der jeweilige Wahlausschuss festlegen;
    dabei ist – sofern möglich – eine Orientierung an den den Gottesdienstzeiten sinnvoll.
    Das Wahllokal muss mindestens 3 Stunden am Stück geöffnet haben.
  • Hinweise zum aktiven Wahlrecht
  • Hinweise zum passiven Wahlrecht

    Es kann auch jemand kandidieren, der nicht innerhalb einer Kirchengemeinde seinen Wohnsitz hat;
    ein entsprechender Antrag ist vom Kirchenverwaltungsvorstand beim Erzbischöflichen Ordinariat zu stellen.

  • Hinweise zur Briefwahl
  • Aufruf zum Vorschlag von Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl
Weiterer Umgang mit dem Formular

  • Festlegung von Wahl-Zeit und -Ort durch den Wahlausschuss → Gruppenarbeit
  • Festlegung, bis wann Kandidatinnen und Kandidaten benannt werden können (19. Oktober 2024 – so im blauen „Ablaufplan“) → Gruppenarbeit

    Die Wahlliste muss spätestens am 26. Oktober 2024 ausgehängt werden; davor sind durch den Wahlausschuss weitere Dinge zu klären!

  • Aushang des Formulars an der Kirche bzw. den Kirchen spätestens bis 12. Oktober 2024



Geistiges Eigentum von Pfarrer Peter Fischer, Coburg