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SeelsorgeBereichsRat Coburg Stadt und Land 2022
Drastische Reduzierung der Kirchenverwaltungsvorstände in Coburg Stadt und Land
Perspektive: Ein einziger Pfarrer im ganzen Seelsorgebereich

  • Noch 2009 gab es 8 Kirchenverwaltungsvorstände auf dem Gebiet unseres heutigen Seelsorgebereiches.
  • Zehn Jahre später, als der Seelsorgebereich Coburg Stadt und Land zum 1. September 2019 errichtet wurde, waren es nur noch 4 (Fischer, Dzikowski, Uzor, Lang).
  • Seit Sommer 2022 sind es nur noch zwei (Fischer, Uzor).
  • Perspektivisch soll der Leitende Pfarrer der einzige Pfarrer im eigentlichen Sinne („kanonischer Pfarrer“ mit allen Rechten und Pflichten eines Pfarrers gemäß Kirchenrecht) sein, um die Leitung des Seelsorgebereiches klar zu definieren.
  • Dies macht einerseits eine Entlastung auf personeller Ebene – Verwaltungsleitung, KiTa-Geschäftsführung – und andererseits eine Zentralisierung der Abläufe an den Verwaltungssitz notwendig.
Zentralisierung am Verwaltungssitz
Bei weiterer Präsenz in der Fläche

  • Mit Errichtung der Seelsorgebereiche wurde ein Standort als Verwaltungssitz definiert.
    Das ist in unserem Seelsorgebereich Coburg St. Marien.
  • Er ist verwaltungstechnisches Zentrum des Seelsorgebereiches und wird als solches besonders durch das EOB gefördert.
  • Sämtlicher Schriftverkehr läuft idealerweise über den Verwaltungssitz, um schnelle Bearbeitungswege zu ermöglichen.
  • An diesem Standort sind neben dem Leitenden Pfarrer – der hierhin von Rödental auf Weisung von Bamberg umgezogen ist – auch Verwaltungsleiter samt Gemeinschaftlicher Pfarrverwaltung sowie KiTa-Geschäftsführer samt KiTa-Verwaltung verortet.
  • Neben dem Verwaltungssitz gibt es Pfarrbüros mit (priesterlichem) Dienstsitz: Coburg St. Augustin sowie Seßlach St. Johannes der Täufer.
  • Ferner gibt es zwei Pfarrbüros mit Zwischenstatus:
    • Ebersdorf St. Otto: PmD noch solange P. Peter dort als Pfarradministrator tätig ist.
    • Rödental in der Übergangsphase vom PmD zu PoD.
  • Schießlich gibt es in Neustadt ein Pfarrbüro ohne Dienstsitz:
    Hier gibt es zwar klar definierte Sprechzeiten einer Pfarrsekretärin, jedoch keine Möglichkeit anzurufen;
    die Beschäftigte im Pfarrbüro ist lediglich mit einem Notebook ausgestattet, um die Anfragen vor Ort beantworten zu können.
    Dafür braucht es keinen eigens reservierten Raum mehr, vielmehr wird ein bestehender, auch anders genutzter Raum mitgenutzt (in Neustadt ist das die Ministrantensakristei).
Verwaltungsleitung
Entlastung für den Leitenden Pfarrer in der Pfarrverwaltung

  • Am 11. Januar 2021 wurde mit Lukas Grell die erste Verwaltungsleitung für unseren Seelsorgebereich angestellt – wir waren einer der ersten Seelsorgebereich im ganzen Bistum, der eine solche neu geschaffene Stelle erhalten hat.
  • Die Verwaltungsleitung ist die eine rechte Hand des Leitenden Pfarrers, und zwar zur Leitung des Seelsorgebereiches im Rahmen der allgemeinen Pfarrverwaltung mit allem, was dazugehört.
  • Vgl. auch die vorangegangenen Ausführungen zum entsprechenden Punkt in der KiStiftO.
  • Herr Grell hat zum 31. Dezember 2024 gekündigt und ist krankheitsbedingt seit Mitte Oktober 2024 ausgefallen.
  • Am 13. Januar 2025 tritt als neue Verwaltungsleitung für unseren Seelsorgebereich ihren Dienst an
    Herr Albert Renger-Patzsch
    • Jahrgang 1966
    • verheiratet
    • 2 Kinder
    • von 1992 bis 2024 angestellt bei der Brose Gruppe, tätig im In- und Ausland
Gemeinschaftliche Pfarrverwaltung
Bündelung der Pfarrverwaltung im ganzen Seelsorgebereich am Verwaltungssitz

  • Auf Anordnung der Bistumsleitung wurden in allen Seelsorgebereichen unseres Erzbistums die Gemeinschaftliche Pfarrverwaltung eingeführt.
  • Dies erfolgte bei uns zunächst mittels einer Zweckvereinbarung aller Träger einer Pfarrverwaltung im Seelsorgebereich, wodurch die GKG Coburg Stadt und Land zum 1. Januar 2022 diese Aufgabe für alle übernahm.
  • Später erfolgte ein Betriebsübergang: alle bisherigen Träger einer Pfarrverwaltung haben diese zum 1. Juli 2023 auf die GKG Coburg Stadt und Land übertragen.
    Damit ist auch das Personal von den bisherigen Trägern auf die GKG CoSuL übergegangen.
  • Die GKG CoSuL hat im Gegenzug an den einzelnen Standorten die Verwaltungsräume angemietet.
  • Entscheidungen rund um die Pfarrverwaltung im Seelsorgebereich trifft die GKG CoSuL gemäß diözesaner Rahmenvorgaben.
    Der Verwaltungsleiter ist mit weitgehenden Vollmachten für den Geschäfte der laufenden Verwaltung ausgestattet.
  • Im Normalfall ist der Verwaltungssitz Mo-Do von 9 bis 16 Uhr und Fr von 9 bis 13 Uhr erreichbar für alle Anliegen für alle Gläubigen im Seelsorgebereich.
  • Es wird zwischen einem Front-Office (Anlaufstelle auch nach außen) und einem Back-Office (für Arbeiten im Hintergrund, vor allem Matrikel und Buchhaltung) unterschieden.
Geschäftsführung für die Kindertagesstätten
Entlastung für den Leitenden Pfarrer in der Verwaltung der Kindertagesstätten

  • In Coburg Stadt und Land gibt es acht kath. Kindertagesstätten:
    • Coburg St. Augustin
    • Coburg St. Elisabeth (KiKr)
    • Coburg St. Marien Farbenfroh
    • Ebersdorf St. Otto
    • Sonnefeld St. Marien
    • Neustadt St. Ottilia
    • Neustadt Don Bosco (Hort)
    • Rödental St. Hedwig (Hort)
  • Schon Anfang der 2010er gab es den Vorstoß des damaligen Dekan Raimund Reinwald, die Kindertagesstättenverwaltung zu bündeln.
    Leider ist das am Widerstand einer Kirchenverwaltung im damaligen Dekanat Coburg gescheitert.
  • In Zuge der Errichtung des neuen Seelsorgebereiches Coburg Stadt und Land wurde dieses Vorhaben wieder aufgegriffen – zumal sich der Aufwand für die KiTa-Verwaltung in den vorangegangenen Jahren merklich gesteigert hatte.
  • Zum 1. März 2021 wurde zunächst der Zweckbetrieb Kath. Kindertagesstätten Coburg Stadt und Land gegründet: alle Träger von kath. KiTas in Coburg Stadt und Land haben dabei die aus der Trägerschaft einer KiTa resultierenden Aufgaben auf die Pfarrkirchenstiftung Coburg St. Augustin übertragen, unter deren Trägerschaft der Zweckbetrieb errichtet wurde;
    die einzelnen beteiligten Kirchenstiftungen blieben allerdings Träger der KiTas.
  • An der Spitze der KiTa-Verwaltung steht ein Geschäftsführer – als die andere rechte Hand des Leitenden Pfarrer.
    Als Geschäftsführer unserer KiTas konnte eingestellt werden eingestellt werden
    Herr Martin Löhnert
    • Jahrgang 1969
    • verheiratet
    • 3 Kinder
    Ihm ist eine Verwaltungskraft in Teilzeit zur Seite gestellt (mittlerweile auch eine Umschülerin).
  • Zum 1. Januar 2023 erfolgte der Betriebsübergang aller kath. KiTas in Coburg Stadt und Land auf die GKG CoSuL.
    Damit verbunden ist alles Personal auf die GKG CoSuL übergegangen.
  • Alle Entscheidungen rund um den Betrieb der KiTas trifft die GKV CoSuL.
    Der KiTa-Geschäftsführer ist mit weitgehenden Vollmachten für die Geschäfte der laufenden Verwaltung ausgestattet.
  • Die KiTa-Gebäude sind bei den Kirchenstiftungen verblieben und damit die Verantwortung für deren Erhalt und alle Baufragen bei den Kirchenverwaltungen.
    die GKG CoSuL hat die entsprechenden Gebäude und Anlangen angemietet;
    die Miteinnahmen müssen als Baurücklage gesondert verbucht werden.
Buchhaltungskraft im Seelsorgebereich
Entlastung für die Kirchenpfleger

  • Seit 1. Mai 2024 gibt es in unserem Seelsorgebereich eine durch das EOB finanzierte Buchhaltungsstelle;
    das sind bei uns zwei Personen:
    • Frau Vera Rosenfeld kümmert sich um alle Stiftungen mit Ausnahme der Pfarrkirchenstiftung Coburg St. Augustin sowie der GKG CoSuL.
    • Frau Brigitte Blümig kümmert sich um die Pfarrkichenstiftung Coburg St. Augustin samt Immobilien sowie die GKG CoSuL.
  • Auch der Zahlungsverkehr geschieht – teils/mehr werdend – über die Buchhaltungskräfte.
  • Solche Buchhaltungskräfte werden nach und nach in allen SSBs eingeführt.
  • Hintergrund ist die Notwendigkeit, die Buchhaltungen auf das notwendige Niveau zu heben und Neuerungen mit weniger Schulungsaufwand in das Bistum zu speisen: statt ca. 500 Kirchenpfleger müssen nur noch 35 Buchhaltungskräfte geschult werden.
  • Während für den Bereich Mitte und Ost es bereits seit Jahren selbstverständlich ist, dass die Buchhaltung und teils auch der Zahlungsverkehr über das Büro läuft, ist dies für den Westen unseres SSBs etwas Neues.
  • Die Verantwortung für Jahresrechnung und Haushalt bleibt bei den Kirchenpflegern.
    Die gegenwärtige Lösung der Zusammenarbeit zwischen Kirchenpflegern und Buchhaltungskraft ist vom EOB her suboptimal gelöst und bedarf einer Nachjustierung.
  • Perspektivisch soll die Buchhaltung und der Rechnungslauf komplett digital funktionieren ....



Geistiges Eigentum von Pfarrer Peter Fischer, Coburg