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Zu den Grundlagen der neuen Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern gehören als Voraussetzung teils Informationen, die „noch nicht allgemein bekannt“ sind.
Dabei geht es vor allem um die künftige (Nicht-)Verwendung bestimmter Kirchen.
Ohne Kenntnis dieser Informationen ist eine Besprechung der neuen Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern aber nicht möglich!
Wir bitten allerdings um Zurückhaltung in der Kommunikation dieser Informationen, damit eine gutes Ins-Boot-Holen der unmittelbar Betroffenen möglich ist, die aus erster Hand (Leitender Pfarrer, Verwaltungsleitung) die entsprechenden Informationen bekommen sollen und mit denen gezielt das Gespräch gesucht werden wird (bzw. auch schon wurde).
Danke für Ihr Verständnis!
Es ist bewusst von einer neuen „Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern“ die Rede;
letztlich geht es um eine sinnvolle Verteilung der Priester im Seelsorgebereich, die allein einer Eucharistiefeiern vorstehen können.
WortGottesFeiern verstehen wir als zusätzliches Gottesdienst-Angebot.
Diese haben ihren eigenen, das Wort Gottes in den Mittelpunkt stellenden und feiernden Charakter.
Auch wenn sie immer mal als Ersatz gefeiert werden, weil eine eigentlich vorgesehene Eucharistiefeier vor Ort nicht stattfinden kann, sind sie wesenhaft keine Lückenfüller, sondern ein eigenes, zusätzliches Angebot, je nach den örtlichen Gegebenheiten.
Teils existiert vor Ort eine feste Ordnung, wann wo WortGottesFeiern gefeiert werden;
teils werden diese im Zuge der Absprachen der Gottesdienstordnung für die jeweils nächsten Monate festgelegt.
Grundsätzlich geschieht die Festlegung aber auf dem „kurzen Dienstweg“ zwischen den Gottesdienstbeauftragten, den Verantwortlichen vor Ort
und dem Leitenden Pfarrer.
Eine Ordnung auf SSB-Ebene, die der SBR beschließt, erscheint derzeit nicht sinnvoll.
Zum 1. September 2025 werden unseren Seelsorgebereich verlassen, ohne dass diese Stellen neu besetzt werden:
Dass beide Stellen nicht mehr besetzt werden, entspricht dem aktuellen Stellenplan;
die Priesterstelle in Ebersdorf existierte auch im vorhergehenden Stellenplan bereits nicht mehr.
Der Weggang von P. Dr. Peter Uzor zum 1. September 2025 macht eine Anpassung der Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern unausweichlich;
Ebersdorf muss in die Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern des Seelsorgebereiches integriert werden, was bis jetzt noch nicht geschah.
Dabei ist es nicht sinnvoll, da und dort etwas nachzubessern und Ebersdorf „irgendwie“ reinzupressen.
Vielmehr ist es angezeigt, dass die neue Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern ein „großer Wurf“ wird, der auf Jahre hin bestehen kann.
Ergänzende Informationen
Ebersdorf wird pastoral an Coburg St. Augustin (→ Pfv. Stahl) angebunden werden,
wie Rödental und Neustadt an Coburg St. Marien (→ Ltd. Pfr. Fischer) angebunden sind;
Pfr. Osberger wird – als Teil des „Priester-Team Mitte/Ost“ – jeweils unterstützen.
Die Leitung der Pfarrei Ebersdorf wird – wie es den Gesetzmäßigkeiten der aktuellen Seelsorgebereiche entspricht – Ltd. Pfr. Peter Fischer übernehmen,
der dann für alle 10 Pfarreien unseres Seelsorgebereiches Pfarrer bzw. Pfarradministrator sein wird.
Im Hinblick auf den Weggang auch von GRin Schweda ist es insgesamt notwendig, die Aufgaben aller Mitglieder des Pastoralteams zu analysierten und ggf.
neu zuzuteilen; manches wird (von hauptamtlicher Seite) reduziert werden oder wegfallen müssen, weil es nicht mehr geleistet werden kann.
Inhaber von Priesterstellen in Mitte/Ost unseres SSB sind gemäß Stellenplan ab 1. September 2025 Ltd. Pfr. Peter Fischer (CoM) sowie Pfv. Andreas Stahl (CoA).
Hinzu kommt Pfr. Stefan Osberger, der zu 80 % zur seelsorglichen Mitarbeit in unserem Seelsorgebereich beauftragt ist.
Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen kann er keinen zwei Gottesdiensten hintereinander vorstehen.
Damit stehen grundsätzlich im Bereich Mitte/Ost des SSB drei Priester zur Verfügung.
Aufgrund von Urlaub und anderen Abwesenheiten reduziert sich aber in etwa 4/12 des Jahres die Zahl der Priester auf zwei!
Es macht daher Sinn, die Zahl der Eucharistiefeiern in Mitte/Ost des SSB auf insgesamt sechs je Wochenende festzulegen.
Eine entsprechende Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern skaliert bei drei und zwei Priestern sehr gut
und braucht in Abwesenheitszeiten effektiv keine Anpassungen auf der Ort-Zeit-Ebene, lediglich auf der Zelebranten-Ebene.
In Mitte/Ost des kSSB CoSuL existieren fünf Pfarreien:
Es macht daher bei insgesamt sechs Eucharistiefeiern je Wochenende Sinn, dass in jeder der fünf Pfarreien an jedem Wochenende je eine Eucharistiefeier angeboten wird.
Darüber hinaus ist je Wochenende im Monat eine zusätzliche Eucharistiefeier möglich:
Bisher 3., künftig 4. Wochenende im Monat (Frühschiene).
Am 1. Wochenende im Monat (Samstag Spätnachmittag), wie seit Jahrzehnten.
Am 3. Wochenende im Monat (Samstag Spätnachmittag).
Am 2. Wochenende im Monat (Frühschiene).
Witzmannsberg kann nicht länger aus dem Osten des SSB bespielt werden und muss wieder in den Westen des SSB eingebunden werden. Hier ist momentan nur die VAM-Schiene möglich.
Bei einer Eucharistiefeier je Pfarrei je Wochenende ist es nicht mehr möglich, Eucharistiefeiern in Filialen und Zeitkirchen zusätzlich zu den Eucharistiefeiern in den Pfarrkirchen zu anzubieten.
Einzige Ausnahme ist Untersiemau, siehe oben.
Statt dessen partizipieren einige Filialen bzw. Nebenkirchen an der Zeitschiene ihrer jeweiligen Pfarrkirche, die dazu 1x im Monat
die Eucharistiefeier an die jeweilige Filiale/Nebenkirche abgibt.
Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Filiale/Nebenkirche groß genug ist, um die Gottesdienstgemeinde der Pfarrei aufnehmen zu können.
Konkret ergeben sich folgende Regelungen:
Aus der Ordnung der Wochenende-Eucharistiefeiern fallen zwei Kirchen heraus, nicht zuletzt, weil sie nicht groß genug sind, um die Gottesdienstgemeinde der Pfarrei aufzunehmen:
Unter Berücksichtigung gegenwärtiger und vergangener Traditionen in den Pfarreien ergeben sich sinnvollerweise folgende Zeitschienen:
Die Sonntagabendmesse in CoA entfällt künftig. Ein Abnehmen der Gottesdienstmitfeiernden am Sonntagabend unterstützt diese Entscheidung.
Reaktivierung einer Zeitschiene aus der Vergangenheit von CoM, die derzeit von der Filiale Lautertal genutzt wird.
Mit Coburg St. Marien in der Vorabendschiene entsteht ein sicherer und verlässlicher Gottesdienstort am Samstagabend in Coburg Stadt, der auch in Urlaubszeiten etc. Bestand hat.
Für Coburg Stadt – als dem Zentrum unseres Seelsorgebereiches – ergibt sich mit Vorabendschiene in CoM und Spätschiene in CoA eine Verteilung der sonntäglichen Eucharistiefeiern, die absolut zukunftsträchtig ist.
Der Entfall des Sonntagabendgottesdienstes bedeutet auch, dass es (auch weiterhin) am Wochenende nur eine Eucharistiefeier am Abend – nun eben Samstag statt Sonntag – gibt, beide Gottesdienste nicht in Konkurrenz zueinander stehen.
Bereits seit vielen Jahren bewährt, auch als Zeit für Kinder- und Familiengottesdienste.
Hier wirken sich die Gottesdienste im Klinikum und in St. Josef bzw. in Untersiemau sowie der „CoA FamGD SSB“ aus.
Grundsätzlich notwendig ist die neue Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern ab 1. September 2025 – da auch bereits das Modell „zwei Priester“ aufgrund der Urlaube von Pfr. Fischer (erste Septemberhälfte) und dann Pfr. Osberger (Oktober).
Da der Sommer-Urlaub 2025 der Priester in Mitte/Ost aber bereits am 1. Juli beginnt, macht es Sinn
die neue Ordnung der sonntäglichen Eucharistiefeiern bereits am 1. Juli 2025 in Kraft treten zu lassen.
Für die Pfarrei Ebersdorf werden die Monate Juli und August eine gewisse Übergangszeit darstellen, der Juli auch für Witzmannsberg.
Geistiges Eigentum von Pfarrer Peter Fischer, Coburg