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SeelsorgeBereichsRat Coburg Stadt und Land 2022
Aus dem Kirchenrecht: Codex Iuris Canonici 1983
Pfarrkirche als genuiner Taufort

Can. 857 — § 1. Außer im Notfall ist der der Taufe eigene Ort eine Kirche oder eine Kapelle.
§ 2. Als Regel hat zu gelten, daß ein Erwachsener in seiner eigenen Pfarrkirche, ein Kind aber in der eigenen Pfarrkirche seiner Eltern zu taufen ist, außer es empfiehlt sich aus gerechtem Grund etwas anderes.

Can. 858 — § 1. Jede Pfarrkirche muß einen Taufbrunnen haben, unbeschadet eines durch andere Kirchen bereits erworbenen Kumulativrechts.
§ 2. Der Ortsordinarius kann nach Anhören des Ortspfarrers zugunsten der Gläubigen gestatten oder anordnen, daß es auch in einer anderen Kirche oder Kapelle innerhalb der Pfarrgrenzen einen Taufbrunnen gibt.

Can. 859 — Wenn ein Täufling wegen der Entfernung oder anderer Umstände nicht ohne große Unannehmlichkeiten zur Pfarrkirche oder zu einer anderen Kirche oder Kapelle nach can. 858, § 2 kommen oder gebracht werden kann, darf und muß die Taufe in einer anderen, näher gelegenen Kirche oder Kapelle oder auch an einem anderen geziemenden Ort gespendet werden.

Can. 860 — § 1. Außer im Notfall darf die Taufe in Privathäusern nur gespendet werden, wenn der Ortsordinarius dies aus schwerwiegendem Grund erlaubt.
§ 2. In Krankenhäusern darf nur im Notfall oder aus einem anderen zwingenden seelsorglichen Grund die Taufe gefeiert werden, wenn der Diözesanbischof nicht anders bestimmt hat.

CIC 1983, Can 857 - 860.
  • Genuiner Taufort ist nach dem Kirchenrecht die Pfarrkirche.
  • Es mag auch in anderen Kirchen Taufsteine geben;
    doch gibt es keine Verpflichtung, diese zu nutzen, oder ein Recht der lokalen Gemeinde, dass diese genutzt werden müssen, nur weil sie existieren.
    Zu bedenken ist hier auch, dass einige unserer Filial- und Nebenkirchen deswegen einen Taufstein haben, weil sie als Pfarrkirchen geplant worden waren – aber dann doch nie Pfarrkirche wurden.
  • Dass schon bei der Frage, wo überhaupt Taufsteine existieren sollen, der Ortsordinarius „nach Anhören des Ortspfarrers“ entscheidet, zeigt, dass die Frage nach dem Taufort generell der Leitungsebene anvertraut ist.
    Und Aufgabe des Ortspfarrers ist es, die Pfarrei als Ganze im Blick zu halten; in der Frage nach dem Taufort also sicherzustellen, dass das Pfarrkirchenprinzip nicht ohne Not aufgebrochen und damit ausgehöhlt wird.
  • Ausschlaggebend für ein Abweichen von der Pfarrkirche ist ein auf Seiten des Täuflings bzw. seiner Familie bestehender Grund wie die Entfernung oder „große Unannehmlichkeiten“.
    Beides wird bei uns eher nicht zutreffen und wäre im Einzelfall zu prüfen.
Aus dem Taufrituale
Pfarrkirche als genuiner Taufort

10 Damit deutlich wird, dass die Taufe ein Sakrament des Glaubens der Kirche ist und in das Volk Gottes einglieder, soll sie normalerweise in der Pfarrkirche gefeiert werden, die deshalb einen Taufbrunnen haben muss.

11 Es ist allerdings Sache des Ortsordinarius, nach Anhören des Ortspfarrers die Errichtung eines Taufbrunnens in einer anderen Kirche oder Kapelle innerhalb der Pfarrgrenzen zu gestatten oder anzuordnen. Normalerweise ist es das Recht des Pfarrers, auch an diesen Orten die Taufe zu halten.
Wenn aber wegen der Entfernung oder anderer Umstände ein Täufling nicht ohne große Unannehmlichkeiten dahin kommen oder gebracht werden kann, darf und muss die Taufe in einer anderen näher gelegenen Kirche oder Kapelle oder auch an einem anderen geziemenden Ort gefeiert werden. ...

Die Feier der Kindertaufe (2007), Praenotanda, Termin und Ort der Kindertaufe, Nr. 10-11.
  • Im Wesentlichen werden die Vorgaben des CIC wiedergegeben: Genuiner Taufort ist die Pfarrkirche.
  • Auffällig ist auch hier, dass vom Pfarrer die Rede ist, nicht vom Taufspender allgemein (der auch ein Priester sein kann, der nicht Pfarrer ist [→ Pfarrvikare, Kapläne], oder ein Diakon).
    Als dem Leiter der Pfarrei, der den Dienst der Einheit und Zusammengehörigkeit innerhalb der Pfarrei ausübt, obliegt ihm auch die Regelung der Tauforte.
    Er hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Regelung nicht gegen die Einheit und Zusammengehörigkeit in der Pfarrei steht, vielmehr der Bezug zur Pfarrei (als Gemeinschaft der Glaubenden in einem Gebiet [auch mit mehreren Kirchen]) bei jeder Taufe gegeben ist, und dafür steht als Normal-Regel die Pfarrkirche als Taufort.
  • Die Begründung des Pfarrkirchenprinzips durch das Taufrituale (Beginn Nr. 10) unterstreicht das:
    Die Taufe ist ein Sakrament der Kirche und gliedert in das Volk Gottes ein.
    Die Taufe ist also keine Feier einer (menschlichen) Familie, sondern eine Feier der „Familie Gottes“, konkret einer Pfarrei.
    Dies wird durch das Pfarrkirchenprinzip in besonderer Weise deutlich:
    die Pfarrkirche als verbindende Mitte und Haupt der Kirchen einer Pfarrei,
    als sichtbares Zeichen für die innere Verbundenheit und Gemeinschaft der Gläubigen in einem bestimmten (kirchenrechtlich erfassten) Gebiet,
    ist der genuine Taufort.



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