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| SeelsorgeBereichsRat Coburg Stadt und Land 2022 |
Damit eine Pfarrei am Rechtsverkehr teilnehmen kann, ist der Erwerb der zivilen Rechtsfähigkeit notwendig. Dies geschieht durch das Errichten einer Kirchengemeinde mit dem Status einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts. Eine Kirchengemeinde umfasst alle Katholiken, die auf einem bestimmten Territorium ihren Hauptwohnsitz haben. Die Kirchengemeinde wird wie die Kirchenstiftung durch die Kirchenverwaltung gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Eine GKG ist der Verband mehrerer benachbarter, rechtlich selbständig bleibender Kirchengemeinden zum Zwecke der gemeinsamen Befriedigung ortskirchlicher Bedürfnisse. „Gesamtkirchengemeinde“ heißt also nicht, dass die einzelnen Kirchengemeinden ihre Identität aufgeben oder gar aufgelöst würden. Die Einzelgemeinden bleiben zuständig für alles, was nicht ausdrücklich auf die Gesamtkirchengemeinde übertragen wird.
Es wird immer wichtiger, dass Kirchengemeinden mit Nachbarkirchengemeinden kooperieren oder in Vereinigungsprozesse eintreten, um gemeinsam Finanz-, Gebäude- und Personalangelegenheiten zu erledigen.
Im Interesse von Rechtssicherheit und effizientem Verwaltungshandeln sowie angesichts der zukünftigen Umsatzsteuerpflicht soll es deshalb in jedem Seelsorgebereich eine Gesamtkirchengemeinde (GKG) geben – so die Zielvorstellung des Erzbistums.
Die größere Einheit, die mit der GKG entsteht, soll nicht nur effizienteres Arbeiten ermöglichen, sondern auch größere Sicherheit in wirtschaftlicher Hinsicht bieten. Wesentlich sind zudem die Vorteile, vor allem in Hinblick auf rechtliche und steuerliche Anforderungen.
Im Unterschied zu den Arbeitsgemeinschaften oder Zweckverbänden handelt es sich bei der Gesamtkirchengemeinde um eine Körperschaft, die als eine Rechtsperson nach außen hin auftritt.
Vorteile im Überblick
Für weitere Informationen sei verwiesen auf
In unserem Seelsorgebereich gibt es bereits zwei GKGs:
Von Bamberg für uns vorgesehen wären zwei Punkte:
Problemanzeigen in Richtung Bamberg – wobei wir hier in den KVs und GKGs im SB an einem Strang ziehen:
Daher ist unser Plan, den Bamberg zähneknirschend akzeptiert hat:
Zeitlicher Horizont für die Erweiterung der GKG CoSuL ist der Jahreswechsel 2022 → 2023.
Für die erwähnte Erweiterung ist ein Votum des SeelsorgeBereichsRates nötig:
wir bitten um ein positives Votum, um die Erweiterung voranbringen zu können.
Geistiges Eigentum von Pfarrer Peter Fischer, Coburg