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Dies wäre wohl noch auf dem Formulare „Bekanntmachung ...“ zu ergänzen.
Wenn nicht, aber Kandidatur sinnvoll: Umgehend Meldung an den Kirchenverwaltungsvorstand zu Prüfung und ggf. Beantragung in Bamberg.
Dabei ist natürlich das Einverständnis der ergänzten Kandidaten (samt Einverständniserklärung) Voraussetzung!
Hinweis: § 6 Abs. 3 der Wahlordnung führt bei genauer Beachtung in eine „Endlosschleife“:
Ergibt sich aus der Summe der Wahlvorschläge eine Liste, die nicht mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthält,
so ergänzt der Wahlausschuss die Vorschlagsliste erforderlichenfalls in der Weise, dass die Zahl der Bewerber wenigstens um 50 % größer ist als die Anzahl der zu Wählenden.
Evtl. Rückgriff auf das digitale Formular.
Wichtig ist auch der Hinweis in den Gottesdiensten!Allerdings ist der Absatz „Sofern eine Liste der Wahlberechtigten ...“ für uns nicht passend und wohl auch für so manchen Wähler verwirrend.
Daher sollte dieser Absatz gestrichen werden.
Wird vom Zentralen Pfarrbüro in Coburg St. Marien oder einem der lokalen Pfarrämter zur Verfügung gestellt.
Geistiges Eigentum von Pfarrer Peter Fischer, Coburg