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| SeelsorgeBereichsRat Coburg Stadt und Land 2022 |
Altenhof Mariä Schmerzen und Weidach St. Michael sind „nur“ Kirchenstiftungen und keine Kirchengemeinden.
Sie sind daher nicht Mitglieder der GKG PG Seßlach und werden in der zugehörigen GKV (theoretisch) durch die
Pfarrkirchenverwaltung Neundorf Mariä Geburt vertreten.
Dass es in unserem SSB zwei GKGs gibt hat einerseits historische Gründe: beide GKGs bestanden zur Zeit der Errichtung
des kSSB CoSuL am 1. September 2024 bereits (die GKG CoSuL wurde dann später um die Kirchengemeinden Ebersdorf, Neustadt und Rödental erweitert);
andererseits entspricht dies auch der bleibenden Inhomogenität in unserem Seelsorgebereich, da der Bereich Seßlach einfach anders strukturiert
und geprägt ist als der Bereich Coburg (viele kleine vs. wenige große Kirchengemeinden etc.).
Dass alle Kirchengemeinden eines Seelsorgebereiches Mitglied einer GKG sein sollen, ist jedenfalls auch bei uns erfüllt.
Die Kirchenverwaltung ist Organ (Entscheidungsgremium) sowohl von Kirchengemeinde als auch Kirchenstiftung.
Beides ist im Alltag der Kirchenverwaltung nicht wirklich trennbar.
In der evangelischen Kirche wird der Begriff „Pfarrei“ anders benutzt als in der röm.-kath. und bezeichnet hier (mittlerweile) eher das, was wir Seelsorgebereich nennen!
Geistiges Eigentum von Pfarrer Peter Fischer, Coburg