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SeelsorgeBereichsRat Coburg Stadt und Land 2022
„Ende der flächendeckenden Pastoral 2030“
... was auch immer das heißen mag

  • Mit dem Beschluss des Stellenplans 2023-2030, der überall Kürzungen beim Pastoralen Personal vorsieht, hielt das Schlagwort vom „Ende der flächendeckenden Pastoral 2030“ in unserem Erzbistum Einzug.
  • Was das tatsächlich bedeutet, kann (noch) keiner sagen; klar ist aber, dass deutliche Veränderungen auf uns zukommen werden.
  • Dies wird alle Bereiche des kirchlichen Lebens betreffen.
  • So mancher Leitenden Pfarrer – die Mehrheit! – sieht uns auf insgesamt 35 Pfarreien im Erzbistum als Ersatz für die jetzt 35 Seelsorgebereiche zulaufen
    mit jeweils einem PfarrGemeindeRat und einer Kirchenverwaltung!
  • Auf Bistumsebene ist die perspektivische Entwicklung zum Modell „ein Priester pro großer Seelsorgeeinheit“ längst gegeben.
GesamtKirchenGemeinde als gescheitertes Modell der Bündelung in der Verwaltung
Vom Zukunftsmodell zum Auslaufmodell – Neues Modell: Zulegungen

  • Zunächst wurde die GesamtKirchenGemeinde quasi als Heilsbringer für die Verwaltung betrachtet.
  • Zur Bündelung der Aufgaben der Kirchengemeinden und um den Seelsorgebereichen Rechtsfähigkeit zukommen zu lassen, sollte es in jedem Seelsorgebereich genau eine GKG geben.
  • Dagegen haben wir uns erfolgreich gewehrt: mit unseren zwei fahren wir aus bekannten Gründen günstiger.
    Andernorts wurden GKGs gegründet, die zwei SSBs umfassen – auch aus guten Gründen.
    Das vorgesehene Model erwies sich also als unpraktikabel.
  • Hinzu kam, dass eine GKG deutlich größer sein müsste, um tatsächlich wichtige Aufgaben zukunftsträchtig übernehmen zu können – das hat man leider erst bei den Überlegungen zur Zukunft der KiTas und bei genauerer rechtlicher Betrachtung des Modells GesamtKirchenGemeinde bemerkt.
  • Ferner brachte die GKG keine Gremien-Reduktion, sondern eine Mehrung – wobei die Teilnahme aus den Kirchengemeinden immer wieder „suboptimal“ war: die Beschlussfähigkeit war teils in so mancher GKG nicht oder nur knapp gegeben:
    Diese mangelnde Akzeptanz der GKGs im praktischen Vollzug ist auch ein Todesstoß für die GKGs.
  • Für die nächste Zeit werden wir aber noch gut mit unseren zwei GKGs oder vielleicht einmal auch mit nur einer fahren.
    Perspektive ist aber die eine Pfarrei statt des Seelsorgebereiches.
    Nur so kommt es zur nötigen Gremienreduktion, die im Zuge der Wahlen 2024 nicht möglich erschien.

    Auch im evangelischen Bereich heißt es klar: In 6 Jahren werden wir deutlich weniger Gremien wählen ...

  • An die Stelle des Modells „GKG“ tritt das Modell „Zulegungen“: mittel- bis langfristig werden Filialkirchengemeinen (bzw. -stiftungen) der Pfarrkirchengemeinde zugelegt, auch die eine oder andere Pfarrei einer anderen zugelegt.
    Dies geschieht auch schon heute, auch in unserem Bistum (jüngst Hof, Nürnberg)!
Gebäudekonzept
Notwendige Reduktion der Gebäude im gesamten Bistum

  • Schon seit einigen Jahren wird an diesem Gebäudekonzept gearbeitet; die Aufnahme der Gebäude ist abgeschlossen.
  • Mit den neugewählten Verwaltungsgremien soll nun durchgestartet werden ...
  • Die Perspektive ist klar eine Reduktion jener Gebäude, für die die Kirchengemeinden Bauträger sind.
  • KiTa-Gebäude sollen an die Kommunen übergehen – die wehren sich jedoch heftig ...
  • Pfarrheime sollen auf den tatsächlichen (rechnerischen) Bedarf reduziert werden – selig, wer keine eigenen Gebäude hat, sondern andere mitnutzt ...

    In der evangelischen Kirche läuft ein analoger Prozess.

  • Auch Kirchen – selbst denkmalgeschützte – stehen mittel- und langfristig zur Disposition.
    Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern laufen schon ...
  • Wohnimmobilien waren auch lange als „sichere Einnahmequelle“ für die Kirchenstiftungen betrachtet worden,
    mittlerweile gilt auch hier: eher abstoßen, weil die Verwaltung, Sanierungsmaßnahmen etc. die Rentabilität teils ins Negative drehen ...
Verwaltungstechnische Bündelung und Verschlankung
Nutzung moderner Möglichkeiten

  • Neben der perspektivischen Reduktion der Gremien, Gebäude etc. braucht es weiterhin eine Bündelung in der Verwaltung.
  • Hinzu kommt – als Entsprechung zur gegebenen und weiter fortschreitenden Zentralisierung – die Nutzung entsprechender technischer Möglichkeiten:
    • eMail als Kommunikationsmedium.
    • KV-Cloud für Protokolle und die Zurverfügungstellung wichtiger Dokumente sowie für Umlaufbeschlüsse.
Arbeitssicherheit
Wichtiges Thema für alle Kirchenverwaltungen

  • Auch zu diesem Thema soll mit den neugewählten Gremien durchgestartet werden ...
  • In allen Kirchenverwaltungen muss es einen/eine Arbeitsschutzbeauftragte(n) geben!
  • Spätestens zum 1. Juli 2025 muss diese Person ernannt sein.
  • Überall müssen sog. „Sicherheitsordner“ erstellt werden u. a. mit Gefährdungsbeurteilungen und Check-Listen.
  • Näheres schon jetzt in der KV-Cloud
„Pilger der Hoffnung“
Impulse aus dem Motto für das Heilige Jahr 2025 bzw. dem Kirchenbild des Papstes

  • Pilgernde Kirche → Arme Kirche
    Unnötigen Ballast an Gebäuden (Baulast, Verwaltungslast) abwerfen.
  • Pilgernde Kirche → Einfach strukturierte Kirche
    Strukturballast abwerfen; durchschaubare, einfache Strukturen und Abläufe; Gremienreduktion.
  • Hoffnung → Konzentration auf die christliche Botschaft: Evangelium
    Kirche darf es nicht (zu sehr) um Gebäude- und Strukturenpflege und -erhalt gehen, sondern der Auftrag ist klar: das Evangelium verkünden.
    „Ort“ des Glaubens ist die „Gemeinschaft der Glaubenden“.
    Dazu braucht es keine besonderen, extra vorgehaltene Räume (nicht einmal Kirchen): „Sie brachen in ihren Häusern das Brot.“ (Apg)
  • Hoffnung → Gegen Ängste, auch und gerade bei Veränderungen
    Kirche hat in den letzten Jahren einiges an Wandlungen durchgemacht und wird es auch in den nächsten Jahren!
    Auch das Aufgeben von Gebäuden, Gremien etc. bedeutet nicht den Untergang, sondern setzt Chancen frei!



Geistiges Eigentum von Pfarrer Peter Fischer, Coburg