- Zunächst wurde die GesamtKirchenGemeinde quasi als Heilsbringer für die Verwaltung betrachtet.
- Zur Bündelung der Aufgaben der Kirchengemeinden und um den Seelsorgebereichen Rechtsfähigkeit zukommen zu lassen,
sollte es in jedem Seelsorgebereich genau eine GKG geben.
- Dagegen haben wir uns erfolgreich gewehrt: mit unseren zwei fahren wir aus bekannten Gründen günstiger.
Andernorts wurden GKGs gegründet, die zwei SSBs umfassen – auch aus guten Gründen.
Das vorgesehene Model erwies sich also als unpraktikabel. - Hinzu kam, dass eine GKG deutlich größer sein müsste, um tatsächlich wichtige Aufgaben zukunftsträchtig übernehmen zu können –
das hat man leider erst bei den Überlegungen zur Zukunft der KiTas und bei genauerer rechtlicher Betrachtung des Modells GesamtKirchenGemeinde bemerkt.
- Ferner brachte die GKG keine Gremien-Reduktion, sondern eine Mehrung – wobei die Teilnahme aus den Kirchengemeinden
immer wieder „suboptimal“ war: die Beschlussfähigkeit war teils in so mancher GKG nicht oder nur knapp gegeben:
Diese mangelnde Akzeptanz der GKGs im praktischen Vollzug ist auch ein Todesstoß für die GKGs. - Für die nächste Zeit werden wir aber noch gut mit unseren zwei GKGs oder vielleicht einmal auch mit nur einer fahren.
Perspektive ist aber die eine Pfarrei statt des Seelsorgebereiches.
Nur so kommt es zur nötigen Gremienreduktion, die im Zuge der Wahlen 2024 nicht möglich erschien.Auch im evangelischen Bereich heißt es klar: In 6 Jahren werden wir deutlich weniger Gremien wählen ...
- An die Stelle des Modells „GKG“ tritt das Modell „Zulegungen“: mittel- bis langfristig werden Filialkirchengemeinen (bzw. -stiftungen)
der Pfarrkirchengemeinde zugelegt, auch die eine oder andere Pfarrei einer anderen zugelegt.
Dies geschieht auch schon heute, auch in unserem Bistum (jüngst Hof, Nürnberg)!